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   BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94   

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https://dejure.org/1994,2526
BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94 (https://dejure.org/1994,2526)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1994 - 4 StR 130/94 (https://dejure.org/1994,2526)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1994 - 4 StR 130/94 (https://dejure.org/1994,2526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

  • Wolters Kluwer

    Alkoholsierung - Kraftfahrer - Überhöhte Geschwindigkeit - Unfall - Fahruntüchtigkeit - Flucht - Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 88
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94
    Sie hat deshalb mit Recht das Vorliegen absoluter Fahruntüchtigkeit verneint (vgl. BGHSt 37, 89).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94
    Diese Begründung genügt nicht den Anforderungen, die an den Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit zu stellen sind (vgl. BGHSt 31, 42, 44 f).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.1987 - Ss 102/86
    Auszug aus BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94
    Der Angeklagte hatte vielmehr ein Motiv für die Steigerung der Geschwindigkeit (vgl. OLG Saarbrücken VRS 72, 377, 379; Peters MDR 1991, 487, 491), da er bereits mehrfach zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt worden war und angesichts der schweren Straftat, durch die er das Tatfahrzeug erlangt hatte, erneut mit seiner Verhaftung und einer empfindlichen Strafe rechnen mußte.
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15

    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle:

    Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte trotz seines Bestrebens, sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen, aufgrund des vorangegangenen Drogenkonsums (relativ) fahruntüchtig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94, NStZ 1995, 88, und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15) und dies auch billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 520/13

    Trunkenheit im Verkehr; Straßenverkehrsgefährdung (spezifischer

    Da sich der Angeklagte nach den Feststellungen im Tatzeitpunkt auf der Flucht vor der Polizei befand, kann nicht ohne Weiteres - wie es die Strafkammer getan hat - davon ausgegangen werden, dass seine Fahrweise Folge der Betäubungsmittelintoxikation und nicht etwa der fluchtbedingt unangepassten Geschwindigkeit war (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94, BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).
  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00

    Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative,

    Bei der Annahme "drogenbedingter Ausfallerscheinungen" hat das erkennende Gericht zu prüfen, ob das verkehrswidrige Verhalten auf dem Streben des Angeklagten auf Flucht beruht (vgl. BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).

    Die erkennende Strafkammer hat nämlich nicht bedacht, daß das Streben des Angeklagten auf Flucht ausgerichtet war (vgl. BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).

  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

    Eine unangepasste und unzulässig hohe Geschwindigkeit, welche die eigentliche Unfallursache ist, lässt dabei regelmäßig den Schluss auf eine alkohol bedingte Enthemmung zu (BGH, Beschluss vom 07. April 1994, Az.4 StR 130/94), was auch für die rauschmittel bedingte Enthemmung gilt.
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Zwar kann auch dann, wenn ein alkoholisierter Fahrer sich "aus verständlichen Gründen" der Feststellung seiner Person durch die Polizei entziehen will, eine deutlich unsichere, waghalsige und fehlerhafte Fahrweise für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit sprechen(Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

    Zwischen dem Verkehrsverstoß und der Gefahr muss Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen; kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Unfall - infolge anderer Umstände - auch ohne die Fahruntüchtigkeit eingetreten wäre, so fehlt es an der "Kausalität" (vgl. BGH NStZ 1995, 88; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rn 36).
  • OLG Jena, 17.11.2005 - 1 Ss 265/05

    Straßenverkehrsgefährdung

    Zeigen sich diese Auffälligkeiten ¿ abweichend vom Regelfall - nach zunächst ¿normaler¿ Fahrt erst im Rahmen einer Polizeiflucht, bedarf es zusätzlicher Indizien für das Vorliegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.(vgl. BGH NStZ 1995, 88, 89; DAR 1995, 166; OLG Saarbrücken VRS 72, 377, 378 f).
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